Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der webbasierten Software "Rechnungs-Programm"

Tobias Völzke
Schadesweg 12 · 20537 Hamburg
E-Mail: white@tobiasvoelzke.de · Telefon: +49 (0)40 333 55 666

Stand: 24. Juli 2026 – Version 001

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tobias Völzke, Schadesweg 12, 20537 Hamburg, E-Mail: white@tobiasvoelzke.de, Telefon: +49 (0)40 333 55 666 (nachfolgend "Anbieter") und dem jeweiligen Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Software "Rechnungs-Programm" einschließlich der vereinbarten Hosting- und Speicherleistungen.

(2) Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die das Rechnungs-Programm im Team (Multiuser) einsetzen. Soweit der Anbieter den Vertragsschluss auch Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ermöglicht, gelten ergänzend die ausdrücklich als verbraucherspezifisch gekennzeichneten Regelungen und die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang.

§ 2 Begriffe und Rangfolge der Vertragsunterlagen

(1) Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: individuelle Vereinbarungen und Einzelangebote, ein vereinbartes Service Level Agreement, der Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich seiner Anlagen, die bei Vertragsschluss geltende Leistungs- und Preisbeschreibung sowie diese AGB.

(2) "Software" bezeichnet das browserbasierte Rechnungs-Programm einschließlich der vom Anbieter bereitgestellten Funktionen. "Kundendaten" sind die Daten und Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in die Software eingeben, importieren oder dort erzeugen, insbesondere Rechnungen, Kundenkontaktdaten und Bearbeitungsverläufe. "Nutzer" sind die vom Kunden eingerichteten Mitarbeiter-, Teamleiter- und Admin-Konten.

(3) Bei Widersprüchen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag für datenschutzrechtliche Fragen der Auftragsverarbeitung vor. Für Leistungsumfang, Laufzeit und Vergütung geht das jeweilige Einzelangebot vor.

(4) Die Bezeichnung "Datenschutzklasse" ist eine vom Anbieter selbst gewählte Produkt- und Tarifbezeichnung. Sie bezeichnet ausschließlich die vertraglich vereinbarte technische Bereitstellungsform, ist keine gesetzliche, behördliche oder normierte Schutzklasse, keine Zertifizierung und keine Garantie, dass die Nutzung für jeden konkreten Verarbeitungszweck des Kunden datenschutzrechtlich zulässig oder ausreichend ist.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden für die Vertragsdauer den Zugriff auf die Software über das Internet und stellt die hierfür vereinbarte Server-, Speicher- und Datenverarbeitungsleistung bereit. Eine Übertragung der Software, des Quellcodes, der Serverhardware oder sonstiger Infrastruktur auf den Kunden ist nicht geschuldet.

(2) Die Software dient der mandantengetrennten, teambasierten Verwaltung von Rechnungen, zugehörigen Kundenkontaktdaten und Zuständigkeiten. Der konkrete Funktionsumfang, Nutzer- und Mengengrenzen sowie sonstige Leistungsmerkmale ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung oder dem Einzelangebot.

(3) Die Leistung wird am Routerausgang des vom Anbieter oder seinem Hosting-Dienstleister eingesetzten Rechenzentrums bereitgestellt. Die Internetverbindung sowie die für den Zugriff erforderlichen Endgeräte, Browser und lokalen Systeme des Kunden sind nicht Vertragsgegenstand.

(4) Die Software ist kein vollständiges ERP-, Buchhaltungs-, Archivierungs-, Telefonie- oder Marketing-Automationssystem. Soweit solche Funktionen nicht ausdrücklich zugesagt sind, sind sie nicht geschuldet.

§ 4 Tarife, Testzugang und Datenschutzklassen

(1) Der Anbieter bietet insbesondere einen kostenlosen, zeitlich und funktional beschränkten Testzugang sowie einen bezahlten Tarif für mehrere Nutzer ("Multiuser") an. Das Rechnungs-Programm ist von Grund auf als echtes Mehrbenutzersystem konzipiert; ein Einzelplatz-/"Einzelkämpfer"-Tarif wie beim Referenzprojekt wird für dieses Produkt bewusst nicht angeboten.

(2) Der kostenlose Testzugang ist derzeit auf maximal 10 Mitarbeiter begrenzt. Er wird freiwillig und ohne Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit gewährt. Der Anbieter kann den Testzugang jederzeit mit Wirkung zum jeweils aktuellen Tag sperren sowie darüber hinaus jederzeit beenden, ändern oder in seinem Umfang beschränken, soweit dadurch keine bereits ausdrücklich vereinbarte entgeltliche Leistung betroffen ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Datenschutzklasse 1 ("Standard") ist die aktuell einzige tatsächlich verfügbare Bereitstellungsform: mehrere Kunden werden auf derselben, gemeinsam genutzten Serverinfrastruktur betrieben; die Daten und Zugriffe der Kunden werden logisch und serverseitig voneinander getrennt.

(4) Datenschutzklasse 2 ("vServer", exklusiv zugewiesener Root Server) und Datenschutzklasse 3,5 ("Paranoid", exklusiv zugewiesener physischer Server) sind Individuallösungen, bei denen der Anbieter die eingesetzte Serverinfrastruktur gezielt an den jeweiligen Kunden und dessen Anforderungen anpasst. Sie sind bewusst nicht online buchbar, sondern ausschließlich nach vorherigem persönlichem Kontakt und individuellem Angebot erhältlich — auch nachdem sie technisch bereitgestellt wurden. Zum Stand dieser AGB sind sie technisch noch nicht bereitgestellt und daher noch gar nicht verfügbar. Sobald sie verfügbar sind, gelten für sie die gleichen vertraglichen Grundsätze wie beim Referenzprojekt (Individualangebot, ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Vorkasse für eine feste Erstlaufzeit).

(5) Vergütung, Kontingentstufen und ein etwaiger Rabatt bei Jahreszahlung ergeben sich aus der bei Bestellung geltenden Preisbeschreibung.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.

(2) Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestell- bzw. Registrierungsvorgangs ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Freischaltung des Zugangs oder Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter zustande.

(3) Soweit der Anbieter Kundendaten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, ist der Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags Voraussetzung für die produktive Nutzung.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Multiuser-Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Abrechnungszeitraum beträgt nach Wahl des Kunden bei Vertragsschluss einen Monat oder ein Jahr (bei Jahreszahlung mit Rabatt auf die Summe der Monatsbeiträge, siehe Preisbeschreibung). Der Kunde kann jederzeit ohne gesonderte Kündigungsfrist mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen — bewusst kundenfreundlich, ohne Mindestlaufzeit-Falle. Eine anteilige Erstattung für bereits begonnene Abrechnungszeiträume erfolgt nur, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Der Anbieter kann das Multiuser-Abonnement mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen. Bei Verbrauchern bleiben weitergehende zwingende gesetzliche Anforderungen unberührt.

(3) Für künftige Individuallösungen der Datenschutzklassen 2 und 3,5 gelten Laufzeit und Kündigungsregeln aus dem jeweiligen Einzelangebot. Diese Datenschutzklassen sind grundsätzlich, auch nach ihrer technischen Bereitstellung, nicht online buchbar, sondern ausschließlich nach individueller Rücksprache erhältlich: der Anbieter passt die dafür eingesetzte Serverinfrastruktur gezielt an die Anforderungen des jeweiligen Kunden an.

(4) Kündigungen können mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Verbrauchern steht zusätzlich die gesetzlich erforderliche elektronische Kündigungsfunktion zur Verfügung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Preise, Abrechnung und Zahlungsverzug

(1) Es gelten die im Bestellprozess, in der Preisbeschreibung oder im Einzelangebot ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis ausgewiesen ist.

(2) Die Vergütung ist jeweils zu Beginn des gewählten Abrechnungszeitraums im Voraus fällig, also monatlich oder jährlich. Nach dem geplanten Preismodell wird die Mitarbeiterzahl entweder über eine feste Kontingentstufe oder — als aufpreispflichtiger Sondertarif — dynamisch nach exakter Kopfzahl abgerechnet; Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisbeschreibung.

(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung. Rechnungen dürfen in gesetzlich zulässiger Form elektronisch übermittelt werden. Fehlt eine Angabe zum Zahlungsziel, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Nach Mahnung und angemessener Fristsetzung kann der Anbieter den Zugang verhältnismäßig beschränken oder sperren.

(5) Änderungen der Vergütung für einen laufenden Vertrag bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Schweigen oder die bloße weitere Nutzung der Software gilt nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung.

§ 8 Bereitstellung, Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb. Eine ununterbrochene, vollständig fehlerfreie oder jederzeit verzögerungsfreie Nutzung sowie eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit werden nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich ein Service Level Agreement vereinbart wurde.

(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, Fehlerbehebung, Kapazitätsanpassungen, Angriffe Dritter, Störungen von Rechenzentren oder Telekommunikationsnetzen entstehen. Dringende Sicherheits- oder Störungsmaßnahmen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen.

§ 9 Nutzerkonten, Rollen und Zugangssicherheit

(1) Der Kunde darf nur die im gebuchten Tarif zulässige Anzahl von Nutzerkonten anlegen. Nutzerkonten sind personenbezogen und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Der Kunde und seine Nutzer müssen Zugangsdaten geheim halten, sichere Passwörter verwenden und den Anbieter bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich informieren. Der Kunde deaktiviert Zugänge ausgeschiedener oder nicht mehr berechtigter Personen ohne schuldhaftes Zögern.

(3) Handlungen eines Admin-Kontos gelten im Verhältnis zum Anbieter als Handlungen des Kunden, soweit der Kunde nicht nachweist, dass das Konto ohne sein Verschulden missbraucht wurde.

§ 10 Weiche Mitarbeiter-Grenze

Wird das gebuchte Mitarbeiter-Kontingent erreicht, erfolgt keine sofortige harte Sperre, sondern zunächst ein Hinweis. Neue Mitarbeiterkonten können erst dann nicht mehr angelegt werden, wenn das gebuchte Kontingent um vier Personen überschritten würde. Bei Überschreiten kann der Kunde jederzeit ein Upgrade nachbuchen; dieses wird nach dem vorgesehenen Prozess innerhalb weniger Werktage wirksam.

§ 11 Zulässige Nutzung und Kundeninhalte

(1) Der Kunde nutzt die Software nur für rechtmäßige eigene Geschäftszwecke und im vereinbarten Umfang. Er darf insbesondere keine rechtswidrig erlangten Daten, Schadsoftware, beleidigende, diskriminierende, betrügerische oder sonst rechtswidrige Inhalte verarbeiten.

(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Kunden, Ansprechpartner und Beschäftigten eine Rechtsgrundlage besteht und die erforderlichen Informations-, Lösch-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten erfüllt werden.

(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sowie Daten mit vergleichbar hohem Schutzbedarf dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vom Kunden datenschutzrechtlich geprüft ist.

§ 12 Rechte an Kundendaten und technische Verarbeitung

(1) Der Kunde behält sämtliche ihm zustehenden Rechte an seinen Kundendaten (Rechnungen, Kundenkontaktdaten, Verläufe). Mit der Speicherung entsteht kein Eigentum des Anbieters an diesen Daten.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die technisch erforderlichen, nicht ausschließlichen Rechte ein, Kundendaten zu speichern, zu vervielfältigen, zu sichern und sonst zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung, Sicherheit, Fehleranalyse, Datensicherung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht für eigene Werbung, Adresshandel oder sachfremde Zwecke.

(3) Änderungsprotokolle (Fulllog) können personenbezogene Metadaten enthalten. Umfang, Zweck und eine etwaige Speicherfrist müssen mit der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag übereinstimmen. Eine feste Löschfrist für das Fulllog ist zum Stand dieser AGB noch nicht implementiert; das Protokoll wird derzeit unbefristet vorgehalten. Eine automatisierte Rotation ist vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt.

§ 13 Datenexport

(1) Ein Firmen-Admin kann während der aktiven Vertragszeit einen Export der gespeicherten Kundendaten (Rechnungen, Kundenkontaktdaten, Verläufe) anfragen. Eine automatisierte Self-Service-Exportfunktion ist zum Stand dieser AGB noch nicht implementiert; der Export erfolgt bis dahin auf formlose Anfrage in Textform, manuell durch den Anbieter unterstützt. Eine Self-Service-Funktion analog dem Referenzprojekt ist vorgesehen.

(2) Soweit die Vorschriften des Kapitels VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) auf die vereinbarte Leistung anwendbar sind, unterstützt der Anbieter einen Anbieterwechsel oder eine Übertragung in eine eigene IT-Infrastruktur im gesetzlich geschuldeten Umfang und ohne Wechselentgelt. Näheres, insbesondere die vorgesehenen exportierbaren Datenkategorien, ist im Export- und Wechselregister beschrieben; dieses beschreibt zum jetzigen Stand die geplante Ausgestaltung, da die Exportfunktion selbst noch nicht produktiv ist.

(3) Informationen zur maßgeblichen Rechtsordnung der eingesetzten Infrastruktur und zu Maßnahmen gegen rechtswidrige Drittstaaten-Zugriffe finden sich auf der Data-Act-Informationsseite.

§ 14 Vertragsende, Rückgabephase und Löschung

(1) Mit Ende der entgeltlichen Vertragslaufzeit endet die Berechtigung zur produktiven Nutzung. Neue Rechnungs- oder Kundendatensätze dürfen nicht mehr angelegt werden.

(2) Der Admin kann den Firmen-Account unabhängig vom Vertragsstatus selbst zur Löschung markieren; ein gewünschter Export sollte vorher durchgeführt bzw. angefragt werden.

(3) Näheres zu Rückgabefristen, Rollen-Sperrstaffelungen nach Vertragsende und Löschfristen wird festgelegt, sobald die entsprechenden technischen Abläufe (insbesondere ein Cronjob zur endgültigen Löschung nach Kündigung) umgesetzt sind; bis dahin erfolgt die Löschung nach Rücksprache mit dem Anbieter.

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet Vertrags-, Abrechnungs-, Kontakt- und Nutzerverwaltungsdaten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Kundendaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

(3) Der Anbieter darf die im Auftragsverarbeitungsvertrag benannten Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Änderungen werden nach dem dort geregelten Verfahren mitgeteilt.

§ 16 Datensicherung

(1) Der Anbieter führt automatisierte Sicherungen der produktiven Datenbank durch (Dump, Komprimierung und Integritätsprüfung per Prüfsumme). Eine feste, vertraglich zugesagte Rotations- und Aufbewahrungsfrist für Sicherungskopien ist zum Stand dieser AGB noch nicht abschließend festgelegt — Einzelheiten werden nachgezogen, sobald das Backup-Konzept für dieses Produkt vollständig steht.

(2) Einzelne Sicherungsläufe können aus technischen Gründen fehlschlagen. Ein bestimmter Wiederherstellungszeitpunkt oder eine garantierte Wiederherstellbarkeit ist nur geschuldet, wenn dies in einem Service Level Agreement ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Backups werden nicht für den normalen Produktivzugriff genutzt und nur verarbeitet, soweit dies für eine zulässige Systemwiederherstellung, Sicherheitsprüfung oder gesetzliche Pflicht erforderlich ist.

§ 17 Nutzungsrechte und Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an der Software, dem Quellcode, Datenbankdesign, Benutzeroberflächen, Dokumentationen, Marken und Systemkonfigurationen verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.

(2) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang durch die berechtigten Nutzer für eigene Zwecke zu verwenden. Mit Vertragsende erlöschen diese Nutzungsrechte.

§ 18 Mängelrechte und Support

(1) Der Anbieter stellt die Software mit den vereinbarten Funktionen bereit und behebt reproduzierbare, von ihm zu vertretende Mängel innerhalb angemessener Frist.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Vorschriften für digitale Produkte, insbesondere §§ 327 ff. BGB.

(3) Support ist nur in dem Umfang geschuldet, der in Tarif, Leistungsbeschreibung oder Einzelangebot vereinbart ist.

§ 19 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Nutzung der vereinbarten Sicherungs- und Exportmöglichkeiten erforderlich gewesen wäre.

§ 20 Sperrung und außerordentliche Kündigung

(1) Der Anbieter darf Zugänge vorübergehend beschränken oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung, eine Gefährdung von Systemen oder Daten, einen unbefugten Zugriff, einen erheblichen Zahlungsverzug oder einen sonstigen wichtigen Grund bestehen.

(2) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung trotz Abmahnung fortgesetzt wird, die Sicherheit des Systems erheblich gefährdet ist oder der Kunde mit einem wesentlichen Teil der Vergütung in Verzug bleibt.

§ 21 Besondere Bestimmungen für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung wird gesondert vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und ist nicht durch diese AGB ersetzt.

(2) Für online geschlossene widerrufliche Verbraucherverträge stellt der Anbieter während der gesetzlichen Widerrufsfrist eine elektronische Widerrufsfunktion bereit. Für entgeltliche Dauerschuldverhältnisse stellt der Anbieter die gesetzlich erforderliche elektronische Kündigungsfunktion bereit.

§ 22 Streitbeilegung, Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.