gemäß Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO / Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Stand: 24. Juli 2026.
Diese Liste ist inhaltlich identisch mit Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) und wird hier zusätzlich als eigenständiges Dokument bereitgestellt, damit sie unabhängig vom vollständigen AVV eingesehen und bei Änderungen unkompliziert aktuell gehalten werden kann. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 14 Kalendertage vor der beabsichtigten Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters aktiv in Textform, soweit nicht ein dringender Sicherheits- oder Betriebsfall eine kürzere Frist erfordert. Bei Widersprüchen zwischen dieser Seite und dem jeweils aktuell abgeschlossenen AVV geht die Fassung im AVV vor.
| Unternehmen / Anschrift | Leistung | Daten / Zugriff | Verarbeitungsort | Drittlandbezug |
|---|---|---|---|---|
| netcup GmbH Emmy-Noether-Straße 10 76131 Karlsruhe |
Server-/Hosting-Infrastruktur für die Anwendung (aktuell gemeinsam genutzter Server, Datenschutzklasse 1) | Technisch möglicher Infrastrukturzugriff im Rahmen des Hostingbetriebs; der Anbieter hat den administrativen Zugriff auf Betriebssystem und Anwendung. Ein infrastruktureller oder physischer Zugriff durch netcup im Rahmen von Wartung oder Hardware-Austausch kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. | Deutschland | Nach derzeitiger Planung keiner |
Weitere Unterauftragsverarbeiter (zum Beispiel für eine Offsite-Sicherung bei einem zweiten Hosting-Anbieter) werden derzeit nicht eingesetzt, da das Backup-Konzept für dieses Produkt noch nicht abschließend festgelegt ist. Wird künftig ein weiterer Dienstleister hinzugezogen, wird diese Liste vor dessen Einsatz entsprechend aktualisiert.