gemäß Kapitel VI (Art. 23 ff.) der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act)
Stand: 24. Juli 2026.
Diese Seite beschreibt den vorgesehenen Umfang und Ablauf eines Datenexports bzw. Anbieterwechsels. Eine automatisierte Self-Service-Exportfunktion existiert im Rechnungs-Programm zum jetzigen Stand noch nicht — ein Export kann bis dahin formlos per E-Mail an die oben genannte Adresse angefragt werden und wird manuell durch den Anbieter bereitgestellt. Diese Seite wird um die konkrete technische Beschreibung ergänzt, sobald die Selbstbedienungsfunktion umgesetzt ist.
Ein Export soll insbesondere umfassen:
Voraussichtlich nicht Bestandteil eines Exports werden Daten und digitale Vermögenswerte sein, die ausschließlich der internen Funktionsweise des Dienstes dienen und deren Weitergabe Rechte, Geschäftsgeheimnisse oder die Sicherheit des Anbieters oder Dritter gefährden würde, insbesondere Software und Quellcode, allgemeine Systemkonfigurationen sowie interne Betriebsdaten. Eine solche Ausnahme soll einen Wechsel nicht behindern oder verzögern.
Ein künftiger automatisierter Export soll, analog zum Referenzprojekt (Kundendatenbank), in einem offenen, dokumentierten JSON-Format innerhalb einer passwortgeschützten ZIP-Datei erfolgen — bewusst kein proprietäres Format. Die konkrete technische Struktur steht noch nicht fest und wird hier ergänzt, sobald die Funktion gebaut ist.
Möchte ein Kunde zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst wechseln, die Daten in eine eigene IT-Infrastruktur übertragen oder seine Daten bei Vertragsende löschen lassen, informiert er den Anbieter in Textform. Die weiteren Einzelheiten (Ankündigungsfrist, Übergangsphase, Abrufzeitraum) orientieren sich am Modell des Referenzprojekts und werden hier verbindlich festgelegt, sobald die Exportfunktion produktiv ist.
Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur ist ohne gesondertes Wechselentgelt vorgesehen. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der gesetzlichen Wechselpflichten (z. B. Konvertierung in ein bestimmtes Fremdformat, Import-Unterstützung) werden grundsätzlich nicht angeboten und können allenfalls im Einzelfall gesondert vereinbart werden.
Testzugänge sind ausdrücklich nicht für den dauerhaften Produktivbetrieb vorgesehen. Für kostenlose, nicht produktive Testzugänge können gesetzliche Wechselpflichten nur eingeschränkt praktisch relevant sein.
Tobias Völzke, Schadesweg 12, 20537 Hamburg
E-Mail: white@tobiasvoelzke.de